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V7275 Konzept Nutzungsperspektiven für vier Standorte in Sennestadt

                                    
                                        Stadt Bielefeld | Nutzungsperspektiven für vier Standorte in Sennestadt

Stadt Bielefeld | Nutzungsperspektiven für vier Standorte in Sennestadt

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Stadt Bielefeld | Nutzungsperspektiven für vier Standorte in Sennestadt

Inhalt
I. AUFGABENSTELLUNG UND GRUNDLAGEN

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1. AUFGABENSTELLUNG
2. VORGEHENSWEISE

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II. DIE VIER STANDORTE

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3. EHEMALIGE ADOLF-REICHWEIN-SCHULE
3.1 STANDORT- UND GRUNDSTÜCKSEIGENSCHAFTEN
3.1.1 Städtebauliche Einordnung
3.1.2 Grundstück
3.2 BAULICHE ANLAGEN
3.2.1 Typologie und Bausubstanz
3.2.2 Technische Infrastruktur
3.3 BEWERTUNG
3.4 EMPFEHLUNGEN
3.4.1 Nutzungsperspektive
3.4.2 Weiteres Vorgehen
4. COMENIUS FÖRDERSCHULE
4.1 STANDORT- UND GRUNDSTÜCKSEIGENSCHAFTEN
4.1.1 Städtebauliche Einordnung
4.1.2 Grundstück
4.2 BAULICHE ANLAGEN
4.2.1 Typologie und Bausubstanz
4.2.2 Technische Infrastruktur
4.3 BEWERTUNG
4.4 EMPFEHLUNGEN
4.4.1 Nutzungsperspektiven
4.4.2 Städtebauliche Entwicklungsskizze
4.4.3 Weiteres Vorgehen
5. ALTES POSTGEBÄUDE
5.1 STANDORT- UND GRUNDSTÜCKSEIGENSCHAFTEN
5.1.1 Städtebauliche Einordnung
5.1.2 Grundstück
5.2 BAULICHE ANLAGEN
5.2.1 Typologie und Bausubstanz
5.2.2 Technische Infrastruktur
5.3 BEWERTUNG
5.4 EMPFEHLUNGEN
5.4.1 Nutzungsperspektiven
5.4.2 Weiteres Vorgehen
6. MAIWIESE
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6.1 STANDORT- UND GRUNDSTÜCKSEIGENSCHAFTEN
6.1.1 Städtebauliche Einordnung
6.1.2 Grundstück
6.2 BEWERTUNG UND EMPFEHLUNG
6.2.1 Nutzungsperspektiven

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III. FAZIT

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IV. IMPRESSUM

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I. Aufgabenstellung und Grundlagen
1. Aufgabenstellung
Der Bielefelder Stadtteil Sennestadt ist eine der wenigen neuen Stadtgründungen,
die in den 1960er Jahren im Zuge des Wiederaufbaus der Bundesrepublik
Deutschland neu geplant und realisiert wurden. Der im Stile der „organischen
Stadtbaukunst“ vom Stadtplaner Hans Bernhard Reichow entworfene Stadtgrundriss zeichnet sich durch die markante „Stadtkrone“ und seine prägnanten Grünzüge aus, welche das Siedlungsgebiet gliedern. Bis heute steht die Weiterentwicklung der Sennestadt in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Erhalt des städtebaulichen Konzeptes und der Öffnung für neue Anforderungen.
In den vergangenen Jahren wurde mit dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Stadtumbau Sennestadt (INSEK) die Voraussetzungen für die weitere nachhaltige Stadtteilentwicklung geschaffen.
In diesem Zusammenhang sollen im Rahmen dieser Studie für vier Standorte Nutzungsperspektiven erarbeitet werden. Dies sind:
- die ehemalige Adolf-Reichwein-Schule, Travestraße 25 bzw. Uchteweg 26
-

die Comenius Förderschule, Elbeallee 130a/b

- das Postgebäude, Sennestadtring 7
- das Grundstück Maiwiese, An der Maiwiese

Alle Standorte weisen eine große Bedeutung und besondere Potenziale für die
Sennestädter Entwicklung auf. Die Aufgabenstellung beinhaltet die Prüfung der
Entwicklungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauung.
Die drei erstgenannten Areale sind gegenwärtig bebaut, besitzen jedoch unsichere Nutzungsperspektiven, das Grundstück Maiwiese soll im Hinblick auf die Eignung als Standort für eine temporäre Kindertagesstätte untersucht werden.
Es gibt aber auch aktuelle Bedarfe und Nachfragen für die
Unterbringung verschiedener
Nutzungen. So sollen in einem
überschaubaren
Zeitraum
neue Standorte für zwei Kindertagesstätten
gefunden
werden. Hier kommen sowohl
Lösungen in Form von Nachnutzung bestehender Gebäude
als auch ein Neubau in Frage. Des Weiteren sucht der türkische Kulturverein in
Sennestadt seit geraumer Zeit einen Standort mit geeigneten Räumlichkeiten für
ein Kulturzentrum mit einer Teilnutzung als Moschee.

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2. Vorgehensweise
Vorangegangene Untersuchungen und Nachnutzungsüberlegungen für die einzelnen Standorte sind bislang überwiegend parallel von zahlreichen Akteuren betrieben worden. Um abgestimmte Entscheidungen zu treffen und mögliche Synergien
zwischen den Standorten und Projekten zu fördern, sollen die einzelnen Planungsstränge nunmehr zusammengeführt werden.
In Planungsgesprächen sollen die bereits vorhandenen Kenntnisse und Absichten
systematisch erfasst werden, im Austausch miteinander standortgerechte Konzepte erarbeitet und bewertet werden, um schließlich den politischen Entscheidungsgremien Empfehlungen für Lösungen vorzulegen, die den Zielen der Stadtentwicklung entsprechen und für die einzelnen Standorte funktional passende
und baukulturell angemessene Konzepte anbieten. Dabei ist der Aspekt der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der aufzuzeigenden Nachnutzungsperspektiven für die
Beteiligten besonders zu berücksichtigen.
Nachfolgende Vorgehensweise wurde für alle Standorte durchgeführt:
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Für die ausgewählten Standorte werden zunächst die städtebaulichen
Rahmenbedingungen sowie der Gebäudebestand untersucht und bewertet.

2

Im nächsten Verfahrensschritt sollen potenzielle Nutzungsbedarfe und
mögliche Entwicklungsperspektiven mit Akteuren und potenziellen Nutzern in Gesprächen diskutiert werden.

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Aus den Erkenntnisse und Informationen der vorhergehenden Verfahrensschritte (Grundstücks- und Gebäudebewertung und Nutzergespräche) werden Entwicklungsperspektiven entwickelt und in Form einer
Ideenskizze festgehalten.

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Für eine mögliche Entwicklung der einzelnen Standorte werden Empfehlungen für die weiteren Verfahrensschritte formuliert.

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II. Die vier Standorte
3. Ehemalige Adolf-Reichwein-Schule
Die Gebäude der ehemaligen Adolf-Reichwein-Schule werden für schulische Zwecke nicht mehr benötigt. Im Schuljahr 2008 / 2009 wurden die Adolf-ReichweinSchule und die Vennhofschule zur Johannes-Rau-Schule an der Wintersheide zusammengelegt, die Adolf-Reichwein-Schule wurde bis 2012 als Ausweichstandort
für die Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule genutzt. Für die nunmehr leer stehenden Gebäude der Adolf-Reichwein-Schule wird eine geeignete Nachfolgenutzung gesucht, die unter wirtschaftlichen, funktionalen und stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten tragfähig erscheint. Dabei ist auch ein (Teil-)Erhalt der
Gebäude zu prüfen, da es sich um einen Gebäudekomplex handelt, welcher der
Sennestadt-Planer Professor Reichow geplant hat. Die Liegenschaft ist im Eigentum des Immobilienservicebetriebes der Stadt Bielefeld.

3.1 Standort- und Grundstückseigenschaften
EigentümerIn:
Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld (ISB)
Grundstückgröße: 10.155 m²
Adresse:
Travestraße 25 und Uchteweg 26
Baujahr:
1960

3.1.1 Städtebauliche Einordnung
Das Schulgrundstück liegt, entsprechend der städtebaulichen Konzeption
Reichows, die zentralen Infrastruktureinrichtungen entlang der Grünzüge zu verorten, unmittelbar am Grünzug Bullerbachtal südlich der Travestraße. Die Entfernung zum Stadtteilzentrum beträgt ca. 1.200m.

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Das unmittelbare Umfeld ist geprägt von Wohnnutzungen. Östlich des Grundstücks verlaufen dreigeschossige Zeilenbauten entlang der Travestraße, südlich
am Uchteweg schließen sich Einfamilienhaustypologien an.
Nördlich der Travestraße konzentrieren sich zentrale Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Skate-Anlage, Tennis- und Sportplätze und das Sennestädter Hallenbad. Die Astrid-Lindgren Grundschule sowie die evangelische Jesus-Christus Kirche
liegen in unmittelbarer Nähe (ca. 100m) auf der gegenüberliegenden Seite des
Grünzugs.

Abb.: Grundstück und städtebauliches Umfeld

Erreichbarkeit/Erschließung
Das Areal ist über zwei Straßen erschlossen. Im Norden zweigt eine Zufahrt von
der Travestraße ab, einer Sammelstraße, die als Verbindungsstraße zwischen den
Hauptverkehrsachsen Rheinallee und Elbeallee dient. Eine weitere Zufahrt ist über
den Uchteweg möglich, der das angrenzende Wohnquartier erschließt.
Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr erfolgt ebenfalls von der Travestraße
aus. Die Haltstelle „Sportzentrum“ wird von den Buslinien 135 (BuschkampSenne) und 30 (Schloss-Holte – Brake) angefahren. Weitere Haltestellen sind
„Travestraße“ (Entfernung ca. 300m) im Osten und „Rheinallee“ (Entfernung ca.
400m) im Westen. Im Falle der Realisierung der Stadtbahn in Sennestadt wäre
eine Haltestelle auf der gegenwärtigen Trassierung (Elbeallee) in ca. 200m Entfer-

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nung erreichbar. Die fußläufige Entfernung zum Stadtteilzentrum (LindemannPlatz) durch den Grünzug des Bullerbachtals beträgt ca. 1.200m (ca. 14 min.)

3.1.2

Grundstück

Das ca. 1 ha große Grundstück ist zur
Travestraße weitestgehend unbebaut,
jedoch durch eine Böschung mit
Gehölzpflanzungen deutlich von der
Tavestraße und ca. 1.0 m tiefer abgesetzt. Zentrale Freifläche des Grundstücks ist der überwiegend asphaltierte
Pausenhof, welcher nach Süden und
Osten von den Schulgebäuden begrenzt wird. Auf der Pausenhoffläche prägt ein großkroniger Ahorn den Freiraum.
Die Randbereiche des Grundstücks sind durchgehend unbebaut und mit Rasenund Gehölzen bepflanzt.

3.2 Bauliche Anlagen
Der Gebäudekomplex der Schule ist dreigeteilt und durch offene, überdachte
Gänge miteinander verbunden.
Unterschieden werden können
der östlich gelegene zweigeschossige Hauptbaukörper, in dem sich große Unterrichtsräume, die Aufenthaltsräume des Lehrpersonals und Verwaltungsräume befinden,
die Aula der Schule im Süden am Uchteweg,
der zum Grünzug nach Südwesten orientierte eingeschossige Pavillonbau, welcher ehemals für Werkräume der Schule genutzt wurde sowie
die Hausmeisterwohnung, die sich nördlich an den Pavillonbau anschließt.
Im Rahmen einer Prüfung der Denkmalwürdigkeit durch das Landesamt für
Denkmalpflege (LWL-Denkmalpflege) wurde von einer Unterschutzstellung der
Adolf-Reichwein-Schule oder Teilen abgesehen.

3.2.1 Typologie und Bausubstanz
Die Gebäudesubstanz der Schulgebäude
ist entsprechend dem Gebäudealter
einzuordnen.
Sämtliche Gebäude sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand, der eine hohe
Kostenintensität im Sanierungsfall vermuten lässt. Dies zeigt sich insbesondere
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an den nachfolgenden Merkmalen:
Die Außenwände und Dacheindeckungen besitzen keine ausreichende Wärmeisolierung, die Bodenplatte des Pavillonbaus ist ebenfalls ungedämmt.
Die Fenster und Türen entsprechen den technischen Standards der 1980er
Jahren, als diese letztmalig erneuert wurden.
Die verwendeten Dachmaterialien bestehen aus asbesthaltigen Inhaltsstoffen.
Durch den längeren Leerstand der Schule zeigen sich inzwischen an verschiedenen Stellen Schäden an Türen und Fenstern, die lt. der Eigentümerin (ISB)
auf Vandalismus zurückzuführen sind.
Die Gebäudesubstanz selbst ist nicht abgängig, zeigt jedoch an verschieden Stellen
Substanz- und / oder Spannungsschäden im Außenmauerwerk.

Die Innenräume des Hauptgebäudes und der Aula sind durchgängig trocken und
befinden sich in einem abgenutzten, jedoch nicht verdreckten Zustand. Der Pavillonbau zeigt Feuchtschäden durch aufsteigende Wandfeuchte, die Innenräume
weisen Vandalismusschäden auf. Einige Fenstergläser sind durch Gewalteinwirkung beschädigt und wurden notdürftig gesichert und abgedichtet.

3.2.2 Technische Infrastruktur
Das Schulareal besitzt eine Zentralheizung im Untergeschoss der Aula, an die
sämtliche Gebäude angeschlossen sind.

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Ergebnis der Akteurs- und Nutzergespräche
Der Standort wird als Chance für Sennestadt mit guten Entwicklungspotenzialen eingeschätzt.
Durch die Lage und Erreichbarkeit wäre der Standort für die Unterbringung
einer Kindertagesstätte hervorragend geeignet.
Denkbar wäre ein intergeneratives Projekt mit gesellschafts- und sozialpolitischen Zielsetzungen.
Der Standort verspricht eine gute Wohnqualität. Entwicklungskonzepte sollten
daher auch die Nutzung Wohnen mit gemischten Wohnungsgrößen beinhalten. Auch besondere Wohnformen könnten hier realisiert werden.
Eine Entwicklung des Areals mit dem Gebäudebestand wird nicht für möglich
gehalten.
Der Standort erlaubt durch die zwei Erschließungsmöglichkeiten eine Realisierung in Bauabschnitten.

3.3 Bewertung
Zweifellos gehören die baulichen Einrichtungen der Adolf-Reichwein-Schule zu
den besonderen Zweckbauten der Sennestadt. Insbesondere der Pavillonbau stellt
aus Sicht des Verfassers einen Gebäudetypus dar, dessen additiver Raumaufbau
und Gebäudeausrichtung eine Besonderheit ist, die im Zuge der Entwicklung des
Schulareals berücksichtigt werden sollte.
Für das Areal und dem Gebäudebestand werden folgende grundsätzliche Eignungen gesehen:
•
•
•
•

Bildungseinrichtungen
Nutzungen für soziale, kulturelle oder kirchliche Zwecke mit Kindertagesstätte
Wohnnutzung
Gewerbliche Nutzungen im Bereich der Gesundheitsdienstleistung

Eine im Jahr 2012 angefertigte Machbarkeitsstudie des Architekturbüros alberts.architekten BDA, Bielefeld-Sennestadt kommt zu dem Schluss, dass aufgrund der besonderen Grundrisse und Raumtiefen der Schulräume, aber insbesondere der Aula keine klassischen Nachnutzungen wie Wohnen, Gewerbe oder
Dienstleistungen in Frage kommen. Im Hinblick auf den festgestellten Sanierungsstau und die fehlende ausreichende Isolierung der Gebäudehülle und der Dachflächen sowie der Bodenplatte des Pavillonbaus wird gegenwärtig allerdings keine
nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Nachnutzung der baulichen Anlagen
erkannt. Dabei wird insbesondere der mit einer Umnutzung verbundenene Sanierungsaufwand als außerordentlich hoch bewertet.
Die zuvor erwähnte Studie des Architekturbüros alberts.architekten, stellt für den
eingeschossigen Pavillonbau eine tragfähige Nachnutzung als 3- bis 4 zügige Kindetagesstätte in Aussicht. Allerdings können funktionale Anforderungen an Einrichtungen dieser Art bei einer Sanierung nur mit Einschränkungen erfüllt werden.
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Die in der genannten Studie überschlägig berechneten Kosten berücksichtigen
beispielsweise nur in geringem Maße die hohen Aufwendungen für die Errichtung
der Heizungsanlage und Verlegung der technischen Infrastruktur, die grundsätzlich neu aufgebaut und an die Anforderungen einer Kindertagesstätte angepasst
werden müssen.
Aus gestalterischer Sicht würde eine notwendige energetische Sanierung der
Wand- und Dachflächen einem Erhalt der filigranen Linienführung des Bauwerks
als typische Ausdrucksform und Merkmal der 1960er Jahre Architektur entgegenstehen. Kleinere Gebäude wirken danach oftmals überformt und regelrecht "aufgeblasen".
Um auch wirtschaftlich tragfähige Nachnutzungsperspektiven zu entwickeln, sollte
daher auch ein Rückbau der Bestandsgebäude in Erwägung gezogen werden.
Durch einen Rückbau der Gebäude böte sich die Chance, weitere Nutzungsoptionen für die Entwicklung des Areals im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung
in Betracht zu ziehen. Die grundsätzlichen Entwicklungsperspektiven für den
Standort werden im Hinblick auf die Lage und Erreichbarkeit als sehr gut eingeschätzt.
Anzumerken ist, dass der Leerstand der Schule gegenwärtig dauerhafte und kostenrelevante Erhaltungsaufwendungen erzeugt. Zur Vermeidung weiterer Schäden durch Vandalismus wurde bereits ein Sicherheitsdienst beauftragt. Zudem
bewirkt der Leerstand auch eine Abwertung des nachbarlichen Wohnumfelds.

3.4 Empfehlungen
Auf Grundlage der Untersuchung wird eine Neuordnung des Schulareals unter
Berücksichtigung der städtebaulichen Grundkonzeption vorgeschlagen. Die
Grundzüge sollten auch bei einer zeitgemäßen Weiterentwicklung des Schulareals
- gegebenenfalls auch unter Wahrung des Gebäudebestands - berücksichtigt werden und ablesbar bleiben. Zielsetzung könnte eine Weiterentwicklung des Standortes im Sinne der ursprünglichen Konzeption Reichows sein, wichtige Infrastruktureinrichtungen für die Sennestadt an die großen linearen Freiräume zu legen.
Die Kindertagesstätte wäre hierfür eine adäquate Nutzung, die auch als Neubau
die Reihung der zum Grünzug gerichteten Räume aufnehmen und diesen neu interpretieren könnte. Die Kita wird dringend benötigt und sollte daher ein fester
Bestandteil möglicher Entwicklungsperspektiven für den Standort sein. Darüber
hinaus werden Konzepte empfohlen, die u.a. den Bedarf an barrierefreien Wohnangebote beinhalten.
Der Leitsatz für den Stadtumbau Sennestadts "Reichow für das 21. Jahrhundert"
soll so auf dem Areal der ehemaligen Adolf Reichwein-Schule eine bauliche Entsprechung finden.
Ein Erhalt des Gebäudebestands oder Teilen davon kann aufgrund der vorangegangenen Bewertung nicht gefordert werden. Dies würde die Entwicklungschan-11-

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cen und die Vermarktung des Grundstücks, auch im Hinblick auf die Zeitachse zur
Realisierung einer Kindertagesstätte, erheblich einschränken. Gleichwohl sollte
eine Entscheidung über den Rückbau baulicher Anlagen erst mit dem konkreten
Entwicklungskonzept im Zuge des Grundstückserwerbs erfolgen.

3.4.1 Nutzungsperspektive
Die in der nachfolgenden Nutzungsperspektive skizzierte städtebauliche Entwicklung für den Standort der Adolf-Reichwein-Schule sieht eine intergenerative Entwicklung mit gemischten Wohnangeboten und Kindertagestätte vor. Auch eine
Ergänzung von gewerblichen Nutzungen aus dem Bereich Gesundheitsdienstleistungen wäre gut vorstellbar. Die Anzahl der neu entstehenden Wohneinheiten ist
konzeptabhängig und soll daher nur sehr überschlägig mit 30 bis 60 WE beziffert
werden.
Die städtebauliche Grundfigur ergänzt dabei die bestehenden dreigeschossigen
Zeilenbauten entlang der Travestraße. Zwischen Travestraße und Uchteweg werden die bestehenden Raumkanten der ehemaligen Schule aufgenommen. So entsteht ein Innenhof, der als Begegnungsraum („Generationengarten“) für Alt und
Jung dienen könnte. Im Süden des Grundstücks zum Uchteweg wird ein höheres
Solitärgebäude vorgeschlagen, das der Maßstäblichkeit der Aula entsprechen
sollte.

Abb.: städtebauliche Entwicklungsskizze
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3.4.2 Weiteres Vorgehen
Zur weiteren Konkretisierung der Nutzungsperspektive und Absicherung der gewünschten hochwertigen Architekturqualität wird die Durchführung eines strukturierten Bieterverfahrens empfohlen. Im Rahmen des Grundstücksverkaufs soll
hierbei neben dem Grundstückserlös auch die Qualität der vorgestellten Konzeption ein Entscheidungskriterium mit entsprechender Gewichtung darstellen. Zudem sollte die zeitnahe Realisierung einer Kita auf dem Grundstück als Anforderung an einen Grundstücksverkauf gekoppelt sein.
Die Entscheidung über einen Erhalt bzw. Teilerhalt des Gebäudebestands auf dem
Schulareal sollte Bestandteil der Auslobung eines Bieterverfahrens sein.

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4. Comenius Förderschule
Mit der Comenius Förderschule an der Elbeallee ist ab Mitte 2014 ein zweiter
Schulkomplex in Sennestadt von Leerstand betroffen, da mit der Umsetzung der
Inklusion eine schulische Nutzungsperspektive fraglich ist. Architekt der Gebäude
ist Herr G. Klußmann aus Bielefeld.
Der baukulturelle Wert dieses Schulgebäudes kommt jedoch nicht demjenigen der
Adolf-Reichwein-Schule gleich, sodass der Abriss und die Neunutzung der Flächen
eine gleichrangige Option darstellen.
Gleichwohl befindet sich auf dem Gelände eine bautechnisch intakte und gut ausgestattete Sporthalle, die insbesondere vom Vereinssport in Sennestadt intensiv
nachgefragt wird. Nutzungsüberlegungen für die Gesamtfläche haben dieser Bedeutung Rechnung zu tragen. Die Liegenschaft ist im Eigentum des Immobilienservicebetriebes der Stadt Bielefeld.

4.1 Standort- und Grundstückseigenschaften
EigentümerIn:
Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld (ISB)
Grundstückgröße: 9.864 m² sowie 3498 m² Waldfläche
Adresse:
Elbealle 103 a/b
Baujahr:
1966

4.1.1 Städtebauliche Einordnung
Die Comenius-Förderschule wurde Mitte der 1960er Jahre errichtet und wurde
Anfang der 1970er Jahre durch eine Riegelbebauung am Netzeweg erweitert.

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Das Schulgrundstück liegt am südöstlichen Siedlungsrand der Sennestädter Nordstadt, etwas südlich des Matthias-Claudius-Wegs. Die Schule grenzt nicht unmittelbar an die Elbeallee, sondern wird über einen ca. 60m langen Stichweg in
„zweiter Reihe“ erschlossen. Eine weitere Erschließung erfolgt über den
Netzeweg, der als Sackgasse das Schulgrundstück
südlich tangiert.
Das städtebauliche Umfeld
wird von unterschiedlichen
Wohntypologien geprägt.
Nordwestlich an der Elbeallee liegen dreigeschossige Zeilenbauten. Oberhalb des Stichwegs befindet sich ein
Grundstück der evangelischen Kirchengemeinde Sennestadt, welches gegenwärtig
neu entwickelt und mit einem viergeschossigen blockartigen Baukörper bebaut
wird. Auf dem Grundstück wird ein Mehrgenerationenprojekt verwirklicht, in das
eine 3-zügige Kindertagesstätte integriert sein wird. Die Kindertagesstätte soll für
die Dauer der Baumaßnahme (2014/2015) zur Zwischennutzung im hinteren Teil
der Comenius Schule einen Standort finden.

Abb.: Grundstück und städtebauliches Umfeld

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Nordöstlich des Grundstücks grenzen eingeschossige, treppenartig gereihte Bungalowtypen an das Schulareal. Unmittelbar dahinter ragt ein 8-geschossiger
Wohnturm hervor. Den südöstlichen Grundstücksrand markiert der Netzeweg,
eine untergeordnete Straße mit Nutzungseinschränkungen. An den Netzeweg
grenzt der Waldrand der Sennelandschaft.
Eine Anbindung an den ÖPNV besteht durch die Haltestellen „Matthias-ClaudiusWeg“ (Entfernung ca. 150m) sowie „Ehrenbergplatz“ (Entfernung ca. 350m) an
der Elbeallee.
Im Falle der Realisierung der Stadtbahn in Sennestadt wäre die Haltestelle auf der
gegenwärtigen Trassierung (Elbeallee) in ca. 100m Entfernung erreichbar. Die
fußläufige Entfernung zum Stadtteilzentrum (Lindemann-Platz) beträgt ca. 800m
(ca. 10 min.)

4.1.2 Grundstück
Das Schulareal gliedert sich in unterschiedliche Bereiche. Im Südwesten befindet
sich ein Freiraum, der als öffentlicher Bolzplatz genutzt wird. Im nordwestlichen
Randbereich der Schule befindet sich der
Schulhof, eine asphaltierte Fläche, an die
sich ein lichtbewaldeter Bereich mit Spielgeräten
anschließt.
Dazwischen spannen
sich der Hauptgebäudekomplex und die
Sporthalle. Parkierungsflächen sind in geringer Anzahl zwischen Haupteingang
und Sporthalle ausgewiesen. Das Grundstück fällt insgesamt von Nordwesten
nach Südosten leicht ab.

4.2 Bauliche Anlagen
4.2.1 Typologie und Bausubstanz
Der Gebäudebestand gliedert sich typologisch in drei Gebäudetypen.
Sporthalle
Hauptgebäude mit Klassenräumen und Verwaltung
Hausmeister-Wohnung
Nordwestlich des Bolzplatzes grenzt eine Sporthalle, die direkt mit dem Hauptgebäudekomplex der Schule verbunden ist, den bebauten Teil des Areals ab. Die
Umkleidekabinen und Nasszellen der Sporthalle sind an der südlichen Stirnseite
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der Sporthalle untergebracht, jedoch Bestandteil des Hauptgebäudes. Die Sporthalle wurde nach einem Brand im Jahre 2008 neu errichtet. Sie wird über die
Zentralheizung der Schule mitgeheizt. Der Turnhallenbau ist mit Ausnahme der
Umkleidekabinen und Nasszellen in einem neuwertigen Zustand.
Die Sporthalle stellt einen
wichtigen Bestandteil der
Sportinfrastruktur in Sennstadt dar. Es soll zudem ein
Antrag gestellt werden, ob
die Sporthalle zu einem Bestandteil eines Schulverbundnetzwerks für den Leistungssport im Bereich Turnen ausgebaut werden kann.
Das daraus resultierende
Ergebnis ist jedoch noch ungewiss. Der eingeschossige Hauptgebäudekomplex
besteht aus vier gereihten Gebäudezeilen, deren Zwischenräume schlanke Innenhöfe bilden. Die Zeilen sind durch jeweils zwei Verbindungsflure miteinander verbunden.
In einem Innenhof des Hauptgebäudes, nahe dem Eingangsbereich befindet sich
eine Bronzeskulptur von Inge Jäeger-Uhthoff. Die Skulptur mit Wasserspiel zeigt
zwei spielende Delfine, welche sich
auch auf dem Logo der ComeniusFörderschule wiederfindet. Die Arbeit entstand 1967 als Kunst am Bau
Weiter nördlich liegt ein kleines Einzelgebäude mit Satteldach, das ursprünglich als Hausmeisterwohnung
diente und heute für schulische Zwecke genutzt wird.
Die Gebäudesubstanz des Hauptgebäudekomplexes und des Hausmeistergebäudes ist sanierungsbedürftig und entsprechend dem Gebäudealter zu bewerten.
Fenster und Türen wurden seit den 1980er Jahren nicht mehr erneuert. Im Hinblick auf zeitgemäße energetische Standards im Wand-, Boden-, und Dachbereich
sind diese Gebäude nur unzureichend gedämmt. Die Dacheindeckung lässt jedoch
die Verwendung von asbesthaltigen Materialien vermuten.

4.2.2 Technische Infrastruktur
Das Schulareal besitzt eine Zentralheizung im Untergeschoss des Eingangsgebäudes, an die alle Schulgebäude und die Turnhalle angeschlossen sind.

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Ergebnis der Akteurs- und Nutzergespräche
Für den Hauptbaukörper wird keine Nachnutzungsperspektive gesehen.
Gleichwohl könnten hier Räumlichkeiten als Zwischennutzung für die Kindertagesstätte der evangelischen Kirchengemeinde hergerichtet werden.
Der Bolzplatz ist Teil des Spielflächenkonzepts in Sennstadt und sollte nicht
überplant werden.
Durch die Erschließung und Lage der Schule wird eine verkehrsintensive Nachnutzung auf dem Grundstück ausgeschlossen.
Der Standort besitzt Potenziale für die Entwicklung einer Wohnnutzung.

4.3 Bewertung
Im Rahmen der Begehung der Schule wurde deutlich, dass der Schulbau der Comenius-Förderschule keinen besonderen baukulturellen Wert darstellt. Mit Ausnahme der neuwertigen Sporthalle, die in einem Gesamtkonzept integriert werden sollte, werden dem übrigen Gebäudebestand nur sehr geringe Chancen für
eine nachhaltige Nachnutzungsperspektive eingeräumt.
Der Standort eignet grundsätzlich für nachfolgende Nutzungen:
•
•
•
•

Sporteinrichtung
Bildungseinrichtungen
Nutzungen für soziale, kulturelle oder kirchliche Zwecke
Wohnnutzung

Die eingeschossige, zeilenartige Bauweise des Hauptgebäudes besitzt zudem ein
ungünstiges energetisches Verhältnis von Raumvolumen zur Gebäudehülle, das
bei Beheizung höhere Wärmeverluste erwarten lässt. Der Grundriss des Hauptgebäudes bedingt einen hohen Anteil an Erschließungsflächen. Der Erhalt für mögliche Nachnutzungen steht aufgrund der zu erwartenden hohen Sanierungsaufwendungen unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit.
In einem Rückbau des gesamten Hauptgebäudekomplexes (bei Erhalt der Sporthalle) und dem Hausmeistergebäude wird eine folgerichtig geeignete und wirtschaftliche Lösung gesehen.
Ein Rückbau bietet die Chance, den nördlichen Grundstücksteil bis zur Sporthalle
städtebaulich neu zu ordnen und baulich in einer Weise zu nutzen, die der guten
Lagequalität am Waldrand Rechnung trägt. Durch die baukastenartige und niedrige Bauweise werden die Kosten eines Rückbaus in einem überschaubaren Rahmen liegen. Gleichwohl sind Zwischennutzungen denkbar.
Die Sporthalle ist wichtiger Bestandteil der Sennestädter Infrastruktur, deren Nutzung gesichert werden muss. Die Zufahrt und die Unterbringung des ruhenden
Verkehrs sind gegenwärtig unzureichend. Im Falle eines Rückbaus des Hauptgebäudekomplexes der Schule stehen die Umkleidekabinen und Nasszellen zur Disposition, da sie gegenwärtig Bestandteil des Hauptgebäudes sind und mit dem
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Wiederaufbau der Sporthalle in 2008 nicht saniert wurden. Auch die Wärmeversorgung entfällt mit dem Rückbau des Hauptgebäudes.

4.4 Empfehlungen
Für die weitere Entwicklung des Schulareals wird der Rückbau des Hauptgebäudekomplexes und eine städtebauliche Neuordnung dieses Teilbereichs bis zur Turnhalle vorgeschlagen.
Das Grundstück verspricht aufgrund der landschaftlich reizvollen Lage, der guten Erreichbarkeit und dem leicht nach Süden
geneigten Gelände eine hervorragende Wohnqualität. Diese
Nutzung würde sich gut in das
wohnbaulich geprägte Umfeld
integrieren. Aufgrund der rückwärtigen Lage am Waldrand
wird eine kleinteilige und individuelle Wohnentwicklung empfohlen. Die gegenüber einem Geschosswohnungsbau geringere Wohndichte bewirkt ein geringes Verkehrsaufkommen und weniger
Flächenverbrauch für private Stellplätze.
Die Möglichkeit einer verkehrlichen Anbindung des Grundstücks an den Netzeweg
sollte zumindest als Einrichtungsverkehr mit Nutzungsbeschränkungen (Anlieger,
Müllfahrzeuge, Feuerwehr) geprüft werden.
Die Sporthalle bedarf einer guten Integration in eine Gesamtkonzeption. Die verbesserte Zufahrt und die Bereitstellung von ausreichend Flächen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sollte im Rahmen der Grundstücksentwicklung umgesetzt werden. Der mögliche Ausbau der Sporthalle als Turn-Leistungszentrum
bietet die Möglichkeit einer umfassenden baulichen Anpassung der Umkleidebereiche und den notwendigen technischen Ausbauten. Auch die Wärmeversorgung
ist mit geeigneten Maßnahmen zu sichern.
Die Zwischennutzung in 2014/2015 für Gebäudeteile als Kindertagesstätte entsprechend dem Konzept der evangelischen Kirchengemeinde Sennestadt sollte in
weiteren Planungs- und Verfahrensschritten berücksichtigt werden.
Der Spiel- und Bolzplatz ist Bestandteil der Spielplatzplanung der Sennestadt und
sollte daher in seiner Funktion erhalten bleiben. Für den schuleigenen Kinderspielplatz sollte der Erhalt und die öffentliche Zugänglichkeit gegebenenfalls verbunden mit einer Verlagerung der Spielflächen auf dem Grundstück als Option
geprüft werden.

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4.4.1 Nutzungsperspektiven
Die Nutzungsperspektive für den Standort der Comenius-Förderschule sieht eine
Wohnentwicklung auf dem Schulareal vor. Die ruhige und attraktive Lage mit unmittelbarem Bezug zum Landschaftsraum der Senne sichert eine hohe Wohnqualität, die sich hervorragend in die bereits bestehende benachbarte Wohnnutzung
integrieren lässt. Gemäß den „Wohnungspolitischen Leitlinien für Sennestadt
2020“ werden individuelle Wohnformen mit moderater Verdichtung und einem
hohen energetischen Standard vorgeschlagen. Die Notwendigkeit der Errichtung
einer neuen Wärmeversorgung für die Sporthalle könnte hier eine Chance für ein
modellhaftes Projekt zur gemeinsamen Wärme- bzw. Energieerzeugung und deren Nutzung, beispielsweise durch ein gemeinsam genutztes BHKW bieten. In
diesem Zusammenhang könnte der Standort im Rahmen der Bewerbung der Sennestadt zur KWK-Modellkommune entwickelt werden.

4.4.2

Städtebauliche Entwicklungsskizze

Abb.: städtebauliche Entwicklungsskizze

Die Erschließung wurde flächensparsam angelegt; eine eingeschränkte Durchfahrt
zum Netzeweg kompensiert dabei die fehlende Wendeanlage für den KFZVerkehr. Der notwendige Abstand der Wohnbebauung zur Turnhalle könnte für
den ruhenden Verkehr genutzt werden.

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Die intakten Spielgeräte des Pausenhofes können auch weiterhin genutzt werden.
Hierfür wird eine Neuanlage eines Spielplatzes südlich der Turnhalle angeregt.

4.4.3 Weiteres Vorgehen
Die Neuordnung des Areals erfordert die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens.
Im Zuge der Erarbeitung sind weitere planungsrechtlichen Fragestellungen zu
klären.
Mögliche Maßnahmen für die Realisierung des Turn-Leistungszentrums auf dem
Standort sollten vor Entwicklung der Fläche abgestimmt werden, die Flächenbedarfe müssen ermittelt werden. Dabei sind insbesondere die zeitlichen und fördertechnischen Rahmenbedingungen zu klären.
Im Hinblick auf eine notwendige Ersatzanlage zur Wärmeerzeugung für die Turnhalle sollte - falls sinnvoll - eine integrierte Gesamtkonzeption mit innovativen
Lösungen frühzeitig erarbeitet werden.
Exkurs Zwischennutzung Kindertagestätte
Im Rahmen der Untersuchung wurden verschiedene Möglichkeiten zur Neuerrichtung oder Zwischennutzung einer Kindertagesstätte für die evangelische Kirchengemeinde Sennestadt untersucht. Da die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte
planungsrechtlich zu sichern ist, wurde eine temporäre Nutzung nicht mehr benötigter Schulgebäudeteile in der Comenius-Förderschule präferiert. Der Bezug der
temporären Kita soll im Sommer 2014 erfolgen. Die Zwischennutzung ist für ca.
18 Monate geplant. Gegenwärtig wird die bauliche Herrichtung der beanspruchten Räume vorbereitet. Der aktuelle Planungsstand ist nachfolgend dargestellt.

Lage und Grundstücksbeanspruchung der Kita (Stand 03.2014)

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5. Altes Postgebäude
Als dritter Standort mit Potentialen für die Stadtteilentwicklung ist das alte Postgebäude im Zentrum anzusehen, das gegenwärtig von der Deutschen Post als
Brief- und Paketzentrum genutzt wird. Das Gebäude bietet sich für Folgenutzungen, die geeignet sind, das Zentrum der Sennestadt zu stärken. Die Fortsetzung
der Postnutzung gilt als ungewiss. Das laufende Pachtverhältnis zwischen Deutscher Post und Eigentümer endet nach Auskunft des Eigentümers in 2015. Die
Obergeschosse weisen Leerstände auf. Anders als bei den Schulstandorten befindet sich dieses Gebäude in privatem Eigentum.
Das zweieinhalbgeschossige Objekt mit einer Nutzfläche von ca. 1.100 m² wurde
in 2012 vom Türkisch-Islamischen Kulturverein Sennestadt mit dem Ziel erworben,
hier mittelfristig ein Jugend- und Kulturzentrum mit Bildungs- und Integrationsangeboten und Moscheenutzung als Ersatz für die zu kleinen Vereinsräumlichkeiten
an der Rheinallee 119 zu schaffen.

5.1 Standort- und Grundstückseigenschaften
EigentümerIn:
privater Grundstückseigentümer
Grundstückgröße: 1.546 m²
Adresse:
Sennestadtring 7
Baujahr:
1960

5.1.1 Städtebauliche Einordnung
Das Postgebäude liegt im zentralen Eingangsbereich der Sennestadt in unmittelbarer Nähe zum Sennestadthaus. Das Gebäude ist Bestandteil einer erhöht lie-22-

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genden und zum Sennstadtring hin ausgerichteten Fußgängerachse mit Geschäftsnutzungen in den Erdgeschosszonen. Nördlich des Postgebäudes öffnet
sich ein Fußgängerbereich mit zwei prägenden Pavillonbauten. Der Erdgeschossbesatz weist typische Funktionsschwächen kleinteiliger Handelslagen mit Leerständen auf.
Unmittelbar südlich an das Postgebäude anschließend befindet sich ein größerer
Lebensmittelmarkt (Jibi-Mark) zur Nahversorgung des Stadtteils. Eine Filiale der
Commerzbank sowie ein Blumenladen ergänzen den Standort. Die Eingänge des
Lebensmittelmarktes und der Bankfiliale sind nach Süden zum Kundenparkplatz
ausgerichtet. Hinter dem Postgrundstück am Jadeweg befindet sich ein Kindergarten. Das Grundstück wird rückwärtig über den Jadeweg erschlossen.

Abb.: Grundstück und städtebauliches Umfeld

Eine Anbindung an den ÖPNV besteht durch die unmittelbar gegenüber gelegene
Haltestelle „Jadeweg“ (Entfernung ca. 20m) sowie die Haltestellen „Altmühlstraße“ (Entfernung ca. 150m) und „Sennestadtring“ (Entfernung ca. 300m).

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5.1.2 Grundstück
Das Grundstück untergliedert sich in zwei Teilbereiche. Den östlichen Teilbereich
bildet der Gebäudekörper des Brief- und Paketzentrums. Der westliche Teilbereich besteht aus dem dazugehörigen privaten Parkplatz mit integriertem Verladebereich.
Während der ehemalige Kundeneingang unmittelbar am Fußgängerbereich liegt,
ist die logistische Park- und Ladezone für Postfahrzeuge im rückwärtigen Teil mit
Zufahrt von der Jadestraße untergebracht. Das Gebäude wird nicht mehr für den
Kundenverkehr genutzt.

5.2 Bauliche Anlagen
5.2.1 Typologie und Bausubstanz
Die Architektur des Gebäudes, das Anfang der 1960er Jahre vom Stadtplaner Dr.
Hans Bernhard Reichow konzipiert wurde, verweist mit der Sennestadt-typischen
gelben Klinkerfassade, der regelmäßigen Fenstergliederung und -schlanken, zum
Fußgängerbereich orientierten Dachauskragungen auf die Architektursprache
dieser Zeit. Der Fassadenzustand ist nahezu original, jedoch stark sanierungsbedürftig. Dies gilt insbesondere für die auskragenden Erdgeschossdachflächen, die
bereits deutlich Schäden aufweisen. Aufgrund der aktuellen Nutzung für Postdienstleistungen konnte das Gebäude nur von außen besichtigt werden. Auch
lagen keine Bestandsgrundrisse vor. Zum Gebäudeinneren können daher keine
Angaben gemacht werden. Am Gebäude gut ablesbar sind jedoch die einzelnen
Geschossnutzungen. Die Erdgeschosszone diente dem Kundenverkehr und der
Lagerung und Bearbeitung von Postwurfsendungen. Das erste Obergeschoss enthält Verwaltungsräumlichkeiten. Die zurückspringende Dachgeschossebene wurde für Wohnzwecke genutzt.
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5.2.2 Technische Infrastruktur
Das Gebäude war nicht zugänglich. Zur technischen Infrastruktur liegen keine
Informationen vor.

Ergebnis der Akteurs- und Nutzergespräche
Das INSEK sieht Potentiale für fehlende Infrastruktureinrichtungen und neue
Angebote für Sennestadt.
Der Standort stellt eine funktionale Nebenlage dar, ist jedoch aufgrund der
räumlichen Zuordnung als zentrale Lage attraktiv.
Das Gebäude bedarf einer Erdgeschoss-Nutzung mit Besucherfrequenz, welche
die Lauflage belebt.
Im Falle eines Neubaus besteht Interesse zur Anmietung von Büro- und Wohnflächen ab dem 1. Obergeschoss.

5.3 Bewertung
Die „alte“ Post am Sennestadtring stellte in der Vergangenheit einen wichtigen
Funktionsbaustein mit Kundenfrequenz entlang der Handelslage westlich des
Sennestadtrings dar. Durch die Schließung des Kundencenters gingen auch Teile
der Lauflage verloren, so dass dieser Gesamtbereich heute eine kleine Nebenlage
mit allerdings bedeutendem Versorgungs- und Dienstleistungsangebot (Jibi-Markt
und Commerzbank) am südlichen Abschluss ausbildet.
Das derzeitige Erscheinungsbild der alten
Post mit der geschlossenen
Erdgeschossfront stellt für die städtebauliche Entwicklung
des Gesamtbereichs
ein Hemmnis dar, deren Entwicklung die
Stabilisierung der Lage
unterstützen könnte.

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Als grundsätzliche Eignungen für den Bestand werden gesehen:
Erdgeschossnutzung
• Einzelhandels-/ Dienstleistungsnutzungen
• Nutzungen für soziale, kulturelle oder
entsprechendem Raumbedarf
1. Obergeschoss
• Büro-7 Praxisnutzungen
• Nutzungen für soziale, kulturelle
entsprechendem Raumbedarf

kirchliche

oder

Zwecke

kirchliche

mit

Zwecke

Dachgeschoss
• Wohnnutzung
• Büronutzung

Das Gebäude besitzt augenscheinlich einen umfangreichen Sanierungsstau. Eine
durchgreifende Sanierung ist für den nachhaltigen Erhalt notwendig. Eine wirtschaftlich tragfähige Lösung hängt hier allerdings in starkem Maße vom Nachnutzungskonzept ab. Dabei kommt der Nutzungszone im Erdgeschossbereich eine
zentrale Bedeutung zu.
Eine Gebäudenutzung durch mehrere Nutzer erscheint aufgrund der rückwertigen
vertikalen Erschließung und Raumdispositionen problematisch, wird jedoch konzeptabhängig nicht ausgeschlossen.

5.4 Empfehlungen
5.4.1 Nutzungsperspektiven
Das "integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Stadtumbau Sennestadt"
von 2008 sieht ein enormes Potential für die Folgenutzung. Hier könnten fehlende
Infrastruktureinrichtungen oder neue Angebote für die Sennestadt eingerichtet
werden“.
Unabhängig von der Nachnutzung besteht die Notwendigkeit einer städtebaulichen Aufwertung dieses Stadtraums in absehbarer Zeit. Hier könnte ein Nachnutzungsbaustein mit entsprechender Besucherfrequenz für einen neuen Impuls
sorgen.
Die Nachnutzung muss verbunden werden, mit einer gestalterischen Aufwertung
der zum Sennestadtring gerichteten Gebäudefassade. Eine nachhaltige Sanierung
der Immobile wird jedoch als kostenintensiv angesehen. Die Nachnutzung muss
verbunden werden mit einer gestalterischen Aufwertung der Gebäudefassade
und wenn möglich des Gesamtbereiches. Bei Umgestaltungsmaßnahmen sollte
die Architektursprache der Entstehungszeit ablesbar bleiben.

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5.4.2 Weiteres Vorgehen
Für die Entwicklung der Post-Immobilie ist, unabhängig von der konkreten Nachnutzung ein neues Planungsrecht (B-Plan, FNP) erforderlich. Hierfür bedarf es
eines Aufstellungsbeschlusses.

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6. Maiwiese
Die sogenannte Maiwiese im Zentrum von Sennestadt ist als Standort für mögliche Entwicklungen in den Blick geraten. Als Freifläche in günstiger Lage und mit
begrenzten Bindungen bietet sie sich für eine zügige bauliche Entwicklung zum
Beispiel für die Errichtung einer Kindertagesstätte an. Gleichwohl handelt es sich
hierbei nicht um eine klassische Brachfläche, sondern um eine gezielt offengehaltene Freifläche, welche im Rahmen der Zentrumsaufwertung aufgewertet wurde,
die für Kinderspielangebote, Veranstaltungen und als Parkierungsfläche aktiv genutzt wird.

6.1 Standort- und Grundstückseigenschaften
EigentümerIn:
Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld (ISB)
Grundstückgröße: 6.768 m²
Adresse:
An der Maiwiese

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6.1.1 Städtebauliche Einordnung
Die Maiwiese stellt eine große Freifläche nördlich des Reichowplatzes dar. Sie
wird erschlossen und begrenzt durch die Straße „An der Maiwiese“, die südöstlich
verläuft. Im Norden grenzt das Hans-Ehrenberg-Gymnasium an die Freifläche.
Unmittelbar nordöstlich angrenzend verläuft der Grünzug des Bullerbachtals.
Eine Anbindung an den ÖPNV besteht durch die Haltestellen „Ehrenbergplatz“
(Entfernung ca. 200m), „Sennestadthaus“ (Entfernung ca. 250m) sowie „Jadeweg“
(Entfernung ca. 250m).

Abb.: Grundstück und städtebauliches Umfeld

6.1.2 Grundstück
Das Wegenetz an der Maiwiese gliedert deren Freiflächennutzung:
Eine aktuell gestaltete Kinderspielplatzfläche befindet sich im südlichen Bereich.
Weiter nördlich befindet sich ein multifunktionaler Freiraum mit großen Rasenflächen, der für vielfältige sportliche Freizeitaktivitäten und für Veranstaltungen, wie
Stadtteilfeste und als Zirkusfläche, genutzt wird. Entlang der Straße an der
Maiwiese befindet sich eine größere öffentliche Parkierungsfläche mit ca. 60
Stellplätzen, die augenscheinlich als Parkplatz für Besucher, Bewohner oder als
Parkraum des Gymnasiums beansprucht wird. Die Zweckbindungsfrist läuft bis
zum Jahre 2026.
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6.2 Bewertung und Empfehlung
Die Maiwiese stellt einen vielfältig genutzten freiräumlichen Funktionsbaustein in
Sennestadt dar. Neben dem Kinderspielplatz stellt insbesondere auch die multifunktionale Freifläche einen wichtigen Begegnungsraum für Bürgeraktivitäten und
größere Veranstaltungen im Freiraum dar. Hervorzuheben ist die Bedeutung der
Wegebeziehung vom Reichowplatz in den Grünzug Bullerbachtal, der die
Maiwiese quert.
Die baulichen Anlagen zur temporären Nutzung einer Kindertagesstätte sollten
primär aufgrund der höheren Tragfähigkeit des Untergrunds und dem geringeren
Eingriffen in die Freiflächen während der Bauphase auf heutigen Parkplatzflächen
umgesetzt werden. Die notwendige Einfriedung für die der Nutzung zugeordneten
Freiflächen sollte eine gewisse Blickdichte aufweisen, um eine Ablenkung der Kinder einzuschränken und ein möglichst ungestörtes gruppendynamisches Spielen
zu ermöglichen.

6.2.1 Nutzungsperspektiven
Die Maiwiese wird gegenwärtig in vielfältiger Weise als freiräumlicher Aktionsund Veranstaltungsbereich in zentraler Lage genutzt.
Der Standort kommt daher nur als Kompensationsfläche für temporäre Flächenbedarfe in Frage. Aufgrund der zentralen Lage könnten langfristig die Randbereiche der Maiwiese entlang der Straße „An der Maiwiese“ (heutige Parkierungsflächen) für besondere stadtteilbezogene Angebote erneut in Betracht gezogen
werden.

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III. Fazit
Die untersuchten Grundstücke stellen wichtige Flächenressourcen für die Sennestadt dar. Sie sind Bestandteil eines umfangreichen Stadtumbauprozesses im
Stadtteil, dessen positive Entwicklung heute bereits an vielen Stellen sichtbar
wird. Alle Standorte weisen im Hinblick auf die Aufgabenstellung und den spezifischen Rahmenbedingungen vielfältige Nachnutzungspotentiale auf, die es nunmehr gilt, mit den geeigneten Maßnahmen und Planungsinstrumenten auf nachhaltige Weise weiterzuentwickeln. Die aufgezeigten Nutzungsperspektiven sind
dabei ein Beitrag eines permanenten Anpassungsprozesses, in dem sich alle Städte befinden, und der auf die Bedarfe ihrer Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet
sein sollte. „Reichow für das 21. Jahrhundert“ heißt in Qualitäten zu denken und
hierin die Chancen der Veränderung zu erkennen.

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IV. Impressum
Auftraggeber: Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld (ISB)
Gutachterbüro: pp a|s pesch partner architekten stadtplaner
Zweibrückerhof 2, 58313 Herdecke
Bearbeitung:

Dipl. Ing. Frank Boberg

Fertigstellung der Studie: März 2014

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