Amt, Datum, Telefon
Drucksachen-Nr.
600 Bauamt, 04.11.2009, 51-3396
0044/2009-2014
Beschlussvorlage der Verwaltung
Gremium
Sitzung am
Beratung
Bezirksvertretung Sennestadt
03.12.2009
öffentlich
Stadtentwicklungsausschuss
19.01.2010
öffentlich
Beratungsgegenstand (Bezeichnung des Tagesordnungspunktes)
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/St 22 "Wohngebiet Dalbker
Allee" (Gebiet zwischen der Gildemeisterstraße, den Straßen Am Sprungfeld, Am
Schlingvenn, Paderborner Straße)
- Stadtbezirk Sennestadt
- Änderungs- und Entwurfsbeschluss
Ggf. Frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, TOP, Drucksachen-Nr.)
./.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. I/St 22 „Wohngebiet Dalbker Allee“ ist gemäß §§ 1 und 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern
(4. vereinfachte Änderung).
2. Die 4. vereinfachte Änderung wird mit der Begründung gem. §§ 13, 3 (2) BauGB als Entwurf
beschlossen.
3. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes mit der Begründung ist gemäß §§ 13, 3 (2) BauGB als
Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer sind öffentlich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass von einer
Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen wird.
4. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß §§ 13, 4 (2) BauGB parallel zur
öffentlichen Auslegung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planänderung wird vom Bauamt der Stadt Bielefeld bearbeitet. Weitere Kosten für die Stadt
Bielefeld ergeben sich durch die vorgesehene planerische Maßnahme nicht.
Oberbürgermeister/Beigeordnete(r)
Wenn die Begründung länger als drei
Seiten ist, bitte eine kurze
Zusammenfassung voranstellen.
2
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Da lediglich die Festsetzungen hinsichtlich der Vorgartenfläche ergänzt werden und die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll das Änderungsverfahren als vereinfachtes
Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Ebenso wird die Zulässigkeit von Vorhaben,
die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet. Die in § 1 (6) Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter werden ebenfalls
nicht beeinträchtigt.
Die Änderung der textlichen Festsetzung zur Vorgartenfläche ist erforderlich, da sich in der Praxis
zeigt, dass die bisherige Formulierung nicht alle Varianten in der gewünschten Deutlichkeit
ausschließt.
Die textlichen Festsetzungen wurden inhaltlich um ausnahmsweise zulässige Nutzungen
hinsichtlich Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO ergänzt und sind als Anlage beigefügt.
Im vereinfachten Verfahren kann von den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgesehen werden. Nunmehr kann der
Entwurf der vereinfachten Änderung öffentlich ausgelegt werden und gleichzeitig die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 13, 4 (2) BauGB erfolgen.
Moss
Beigeordneter
Bielefeld, den
Anlagen
A
Bebauungsplan Nr. I/St 22 „Wohngebiet Dalbker Allee“
4. Änderung
Textliche Festsetzungen
Entwurf
B
Bebauungsplan Nr. I/St 22 „Wohngebiet Dalbker Allee“
4. Änderung
Abgrenzungsplan
Entwurf
C
Bebauungsplan Nr. I/St 22 „Wohngebiet Dalbker Allee“
4. Änderung
Begründung
Entwurf