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V5731 4. Anlage A3 Erneute-Beteiligung-2017-11-09

                                    
                                        Anlage:

Teil A3

A3

Neuaufstellung

des

Bebauungsplanes

Nr.

III/A16

„Brockeiche“

(Stand Oktober 2017)
- Nutzungsplan Entwurf und beabsichtigte Satzungsdarstellung (Verkleinerung)
-

Erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB

Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/A16 „Brockeiche“
- Nutzungsplan
Abb. 1: Nutzungsplan – Stand Entwurf

Abb. 2: Nutzungsplan – Beabsichtigte Darstellung, Stand Satzung

Auszug aus der Legende

Flächen für Anpflanzungen, mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bindungen
gemäß § 9 (1) Nr. 25 und (6) BauGB
8.1

zu erhaltender Baum

8.2

anzupflanzender Baum

Abseits der Stellplatzanlagen sind standortgerechte, stadtklimafeste Laubbäume in der Qualität
Hochstamm, Stammumfang 18-20 cm, 3-fach verpflanzt mit Baumsicherung zu pflanzen. Ausgefallene Bäume sind zu ersetzen.

Verkehrsflächen
gemäß § 9 (1) 11 BauGB
6.1
Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
Zweckbestimmung: Anlieger Wohnweg (privat)

Die Wendeanlage wurde zur Satzungsfassung des Bebauungsplanes aus funktionalen
Überlegungen geändert und reduziert festgesetzt. Sie ist nunmehr für Personenkraftwagen ausgelegt und wird in der geänderten Variante nicht mehr in die bestehenden
Vorgärten der Bestandsgebäude eingreifen.

Erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (hier Grundstückeigentümer)
gem. § 4a (3) BauGB zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes gegenüber dem
Entwurfsbeschluss vom 22.06.2017 im Bereich des Plangebietes:
Der Entwurfsbeschluss wurde durch die Bezirksvertretung Heepen am 22.06.2017 und vom
Stadtentwicklungsausschuss am 27.06.2017 gefasst. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes zur Einsichtnahme der Planunterlagen durch die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB fand
daraufhin in der Zeit vom 28.07.2017 bis einschließlich dem 04.09.2017 statt. Ebenfalls im Zeitraum Juli bis September 2017 wurde die Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt. Im Beteiligungsverfahren wurden abwägungsrelevante Anregungen und Hinweise von den Fachbehörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange vorgetragen.
Zu zwei Punkten wurden nach der Konkretisierung des Nutzungs- und Bebauungskonzeptes
Änderungen im Bebauungsplan erforderlich.
Nach Abgleich des Baumkatasters mit einer aktualisierten Einmessung des Baumbestandes
sowie unter Berücksichtigung von gutachterlichen Stellungnahmen zum Zustand, der Vitalität
und der zu erwartenden Restlebenszeit einzelner Bäume wurden die Darstellungen des Bebauungsplanes zu „zu erhaltenden und anzupflanzen Bäumen gem. § 9 (1) Nr. 25 a+b BauGB“ in
der Satzungsfassung des Bebauungsplanes angepasst.
Die Wendeanlage wurde zur Satzungsfassung des Bebauungsplanes aus funktionalen Überlegungen geändert und reduziert festgesetzt. Sie ist nunmehr für Personenkraftwagen ausgelegt
und wird in der geänderten Variante nicht mehr in die bestehenden Vorgärten der Bestandsgebäude eingreifen.

Mit den Änderungen der Festsetzungen Die Grundzüge der Planung wurden in Bezug auf die
Festsetzung der zu Erhaltenden und neu anzupflanzenden Bäume sowie auf die Darstellung
des Wendehammers berührt, da diese eine eigentumsbeschränkende Wirkung haben sind lediglich geringfügige
Auswirkungen auf die Planung verbunden, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt..
Um diese Einschränkung für die Grundstücksnutzung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens rechtssicher abzuklären, wurde der betroffene Grundstückseigentümer nach § 4a (3)
BauGB beteiligt. Der Grundstückseigentümer hat keine Einwände gegen die angepassten Darstellungen vorgebracht.
Somit wurden die ergänzten Darstellungen der Bäume und die der Wendeanlage in die Satzungsfassung des Planes aufgenommen.