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V0061 -Beschlussvorlage

                                    
                                        Amt, Datum, Telefon

Drucksachen-Nr.

600.41, Bauamt, 10.11.2009, 51- 3226

0061/2009-2014

Beschlussvorlage der Verwaltung
Gremium

Sitzung am

Beratung

Bezirksvertretung Gadderbaum

03.12.2009

öffentlich

Stadtentwicklungsausschuss

19.01.2010

öffentlich

Beratungsgegenstand (Bezeichnung des Tagesordnungspunktes)

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/1/12.01 (Schulhoferweiterung
Martinschule) für einen Teilbereich der Deckertstraße im beschleunigten Verfahren
gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Stadtbezirk Gadderbaum Entwurfsbeschluss
Ggf. Frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, TOP, Drucksachen-Nr.)

Aufstellungsbeschluss BV Gadderbaum 04.06.2009, UStA 16.06.2009, Drucks.-Nr. 7010

Beschlussvorschlag:
1. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/1/12.01 (Schulhoferweiterung Martinschule) für
einen Teilbereich der Deckertstraße wird mit der Begründung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch
(BauGB) als Entwurf beschlossen.
2. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/1/12.01 (Schulhoferweiterung Martinschule) ist
mit der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB als Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen. Ort und Dauer der Offenlegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB ist parallel zur Offenlegung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die geschätzten Gesamtkosten für die städtebaulichen Maßnahmen in Höhe von 80.000 € sind
durch den Immobilienservicebetrieb (ISB) im Wirtschaftsplan vorgesehen. Eine entsprechende
Mietzahlung des Amtes für Schule 400 an den ISB ist vorgesehen

Oberbürgermeister/Beigeordnete(r)

Wenn die Begründung länger als drei
Seiten ist, bitte eine kurze
Zusammenfassung voranstellen.

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Begründung zum Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 nach
vorheriger Beratung durch die Bezirksvertretung Gadderbaum am 04.06.2009 den
Änderungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/1/12.01 (Schulhoferweiterung
Martinschule) gefasst.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes als beschleunigtes
Verfahren gemäß § 13a BauGB ("Bebauungspläne der Innenentwicklung") durchgeführt werden
soll und eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB nicht erforderlich ist.
Die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nebst Auswirkungen konnten
vom 27.07.2009 bis einschließlich 21.08.2009 in der Bauberatung des Bauamtes eingesehen
werden.
Bürger und Bürgerinnen haben sich nicht geäußert.
Aus der frühzeitigen Beteiligung der städtischen Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher
Belange hat sich eine Änderung der Planung ergeben
Die Ausweisung "Grenzverlauf öffentliche Verkehrsfläche des geplanten Wendehammers"
verschiebt sich um 2,50 m von der Hausecke des Schulgebäudes der Martinschule. Die Schule
erhält dadurch eine besser nutzbare Fläche. Die Planung wurde in dem Entwurf der 5. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. III/1/12.01 (Schulhoferweiterung Martinschule) berücksichtigt.
Der Bebauungsplan ist als Entwurf gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 (2) BauGB parallel zur
Offenlage.

Moss
Beigeordneter

Bielefeld, den

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Inhaltsübersicht

Begründung zum Beschlussvorschlag

Anlagen

A

Bebauungsplan Nr. III/1/12.01 5. Änderung (Schulhoferweiterung Martinschule)
Entwurfsbeschluss
Übersichtsplan
Rechtsgrundlagen
Bebauungsplanauschnitt
Nutzungs- und Gestaltungsplan

Anlage 2

Bebauungsplanausschnitt
Verkehrs- und Grünflächenplan

Anlage 3

5. Änderung Bebauungsplanausschnitt
Nutzungsplan

Anlage 4

Zusätzlich Planzeichenerklärung für die 5. Änderung
im Nutzungsplan

Anlage 5

5. Änderung Bebauungsplanausschnitt
Verkehrs- und Grünflächenplan
Zusätzliche Planzeichenerklärung für die 5. Änderung
im Verkehrs- und Grünflächenplan

B

Anlage 1

Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. III/1/12.01
(Schulhoferweiterung Martinschule)
Entwurfsbeschluss

Anlage 6

Anlage 7