V1561 Anlage B 150107 farbig 231. FNP-Änd. Entwurf
Vorlage: Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/ Sc 5 "Wohngebiet Plackenweg - West" für das Gebiet nördlich der Schloßstraße, südöstlich der Bebauung entlang der Straße Horstkotterheide sowie westlich der Straße Plackenweg in Schröttingghausen sowie 231. Änderung des Flächennutzungsplanes "Neue Wohnbaufläche Plackenweg - West" im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB - Stadtbezirk Dornberg - -Erweiterung des Geltungsbereichs des B-Plans und Verkleinerung des FNP-Änderungsbereichs - Entwurfsbeschlüsse
V1561 Anlage A 150521 farbig FNP-Anderung Auswertung-TOEB-Vorentwurf
V1561 Anlage B 150107 farbig 231. FNP-Änd. Entwurf
V1561 Anlage B 231 Entwurf sw
V1561 Anlage C 150521 B-Plan Auswertung-TOEB-Vorentwurf
V1561 Anlage D 150521 Textl. Fests Entwurf
V1561 Anlage E 150521 Begruend. Entwurf
V1561 Anlage F 150512 Umweltbericht BueroSelzner
V1561 Beschlussvorlage
V1561 Gestaltungsplan 150521 Entwurf
V1561 Nutzungsplan 150521 Entwurf
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Anlage B 231. Änderung des Flächennutzungsplanes "Neue Wohnbaufläche Plackenweg - West" Entwurf - Änderungsbereich und Inhalt der Änderung mit Zeichenerklärung - Begründung B2 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Dornberg 231. Flächennutzungsplan- Änderung „Neue Wohnbaufläche Plackenweg-West“ Verfahrensstand: Entwurfsbeschluss LAGE IM STADTGEBIET Bauamt, 600.3 LAGE IM STADTBEZIRK B3 Begründung zur 231. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Zur Umsetzung geänderter städtebaulicher Zielsetzungen für den Bereich nördlich der „Schloßstraße“, südöstlich der Bebauung entlang der Straße „Horstkotterheide“ sowie südwestlich der Straße „Plackenweg“ im Stadtbezirk Dornberg ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, die insbesondere die Neudarstellung von „Wohnbaufläche“ zum Gegenstand hat. Sie soll als 231. Änderung „Neue Wohnbaufläche Plackenweg-West“ durchgeführt werden und erfolgt parallel zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. II / SC 5 „Wohngebiet Plackenweg-West“. Planungsanlass und Planungsziel Die Bezirksvertretung Dornberg hatte in der Sitzung am 14.04.2005 die Verwaltung beauftragt, eine Rahmenplanung für die weitere Entwicklung des Ortsteils NiederdornbergDeppendorf-Schröttinghausen zu erstellen. Um die zukünftigen städtebaulichen Entwicklungsperspektiven zu ermitteln, wurden alle für eine Wohnentwicklung angefragten Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 70 ha in das Untersuchungsprogramm aufgenommen und eine umfangreiche Struktur- und Rahmenplanung erarbeitet, bei der die möglichen Perspektiven einer Ortsteilentwicklung detailliert überprüft wurden. Entsprechend dem in diesem dialogorientierten Planungsprozess zugrunde gelegten Zielraster gehört die Planungsfläche „Plackenweg-West“ zu den Flächen, die im Rahmen der Untersuchung generell für eine (Wohn-)Bebauung als geeignet bewertet wurden. Wesentlicher Aspekt für die Eignung dieser Fläche waren u. A. die „Abrundung der vorhandenen Siedlung“ sowie der Aspekt „Herausbildung klarer Ortsränder“ bzw. „Reparatur indifferenter Siedlungsränder“. Darüber hinaus bieten sich die vorhandenen sozialen Infrastruktureinrichtungen im Umfeld des Plangebietes zur Weiterentwicklung des Siedlungsbereiches an. In fußläufiger Entfernung befinden sich die Gemeinschaftsgrundschule Schröttinghausen-Deppendorf sowie eine Kindertagesstätte und ein Freibad. Die ÖPNV-Verbindung gewährleistet grundsätzlich eine Anbindung an alle erforderlichen Infrastruktureinrichtungen der Bielefelder Innenstadt und der umliegenden Stadtbezirke. Bushaltestellen befinden sich in fußläufiger Entfernung an der Schröttinghauser- und der Beckendorfstraße. In der Bezirksvertretung Dornberg und in der Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses im Februar 2007 wurde die „Struktur- und Rahmenplanung Nördliches Dornberg - Perspektiven der Ortsteilentwicklung Niederdornberg-Deppendorf-Schröttinghausen“ zustimmend zur Kenntnis genommen. Die weitere Siedlungsentwicklung des Ortsteils Niederdornberg-Deppendorf-Schröttinghausen soll auf Grundlage des „Siedlungskonzeptes Nördliches Dornberg“ und der im Siedlungskonzept dargestellten Flächen erfolgen. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, bei der Bezirksregierung Detmold anzufragen, ob bzw. in welchem Umfang eine Umsetzung dieses Siedlungskonzeptes bzw. der angestrebten Entwicklungsflächen zur Umsetzung in der Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. B4 Über das Ergebnis der daraufhin gestellten landesplanerischen Anfrage wurde die Bezirksvertretung Dornberg und der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am 21.08.2007 informiert. Demnach bestehen aus Sicht der Regionalplanung u. a. für die Darstellung der Planungsfläche „Plackenweg-West“ als Wohnsiedlungsfläche keine landesplanerischen Bedenken. Neben den bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen sollen die regionalplanerisch realisierbaren Planungsflächen des Strukturkonzeptes die Grundlage der weiteren städtebaulichen Wohnbauflächenentwicklung des Ortsteils NiederdornbergDeppendorf-Schröttinghausen sein. Mit der 231. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/Sc 5 „Wohngebiet Plackenweg - West“ soll dem Planungsauftrag gefolgt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Umnutzung der landwirtschaftlichen Flächen für Wohnbauzwecke geschaffen werden und damit der Wohnungsnachfrage der im Stadtbezirk Dornberg ansässigen Bevölkerung Rechnung zu tragen. Lage im Stadtgebiet, Verkehrliche Anbindung Die geplante Baufläche „Plackenweg-West“ liegt nördlich der Schloßstraße, südöstlich der Bebauung entlang der Straße Horstkotterheide sowie westlich der Straße Plackenweg im Ortsteil Schröttinghausen im Stadtbezirk Dornberg. In fußläufiger Entfernung befinden sich die Gemeinschaftsgrundschule SchröttinghausenDeppendorf sowie eine Kindertagesstätte und ein Freibad. Die ÖPNV-Verbindung gewährleistet eine Anbindung an alle erforderlichen Infrastruktureinrichtungen der Bielefelder Innenstadt und der umliegenden Stadtbezirke. Bushaltestellen befinden sich in fußläufiger Entfernung an der Schröttinghauser Straße und der Beckendorfstraße. Derzeitige und künftige Flächennutzungsplan-Darstellungen Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den für eine „Wohnnutzung“ geplanten Bereich als „Landwirtschaftliche Fläche“ dar. Daran grenzen im Nordosten und im Nordwesten „Wohnbauflächen und im Süden „Landwirtschaftliche Flächen“ an. Im Norden des Plangebietes befindet sich ein ehemaliges Bauernhaus, das zu Wohnzwecken genutzt wird. Das im Südwesten angrenzende Siek mit einen namenlosen Gewässer ist im wirksamen Flächennutzungsplan als „Fläche für Wald“ dargestellt und soll als solche beibehalten werden. Mit der geplanten Änderung von „Landwirtschaftlicher Fläche“ in „Wohnbaufläche“ soll u. a. an diesem Standort die weitere Entwicklung des Ortsteils Niederdornberg-DeppendorfSchröttinghausen als Arrondierung des Siedlungsbereiches erfolgen. Dies entspricht den Zielen der o. a. „Struktur- und Rahmenplanung Nördliches Dornberg - Perspektiven der Ortsteilentwicklung Niederdornberg-Deppendorf-Schröttinghausen“. Art, Lage und Umfang der Flächennutzungsplan-Änderung Art und Lage der vorgesehenen Flächennutzungsplan-Änderung geht aus dem beigefügten Flächennutzungsplan-Ausschnitt hervor. Der Flächenumfang und die Art der Bodennutzung haben folgende Größenordnung: B5 Flächennutzungsplan Art der Bodennutzung Landwirtschaftliche Flächen Wohnbauflächen Gesamt Bisher künftig 1,4 ha -- ha -- ha 1,4 ha 1,4 ha 1,4 ha Umweltbelange und Umweltbericht Gemäß § 2 (4) BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung dargelegt ist. Im Rahmen der 231. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde kein eigenständiger Umweltbericht erarbeitet, sondern gemäß § 2 (4) Satz 5 BauGB zulässigerweise auf den Umweltbericht zum o. a. Bebauungsplan als Ergebnis einer umfassenden und detaillierten Umweltprüfung bzw. Artenschutzrechtlichen Betrachtung verwiesen (Abschichtung). Der vorliegende Umweltbericht geht im Ergebnis davon aus, dass unter Berücksichtigung im Umweltbericht für die jeweiligen Schutzgüter genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die mit dem Planvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen in der Summe so reduziert werden können, dass keine planungsrechtlichen Restriktionen hinsichtlich einer baulichen Entwicklung verbleiben. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG können darüber ebenfalls ausgeschlossen werden. Die mit Blick auf die im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung üblicherweise zu untersuchenden „in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten“ sind im Zuge der „Struktur- und Rahmenplanung Nördliches Dornberg - Perspektiven der Ortsteilentwicklung Niederdornberg-Deppendorf-Schröttinghausen“ erfolgt, die in der Bezirksvertretung Dornberg und in der Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses im Februar 2007 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Demnach soll die weitere Siedlungsentwicklung des Ortsteils Niederdornberg-Deppendorf-Schröttinghausen auf Grundlage des „Siedlungskonzeptes Nördliches Dornberg“ und der im Siedlungskonzept dargestellten Flächen erfolgen. Hinweise Die 231. Flächennutzungsplan-Änderung soll im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB durchgeführt werden und betrifft den Teilplan „Flächen“. Änderungen für die Teilpläne „Verund Entsorgung“ und „Spielflächen“ sowie des Erläuterungsberichts zum Flächennutzungsplan ergeben sich durch die vorgesehene Änderung nicht. B6 STADT BIELEFELD PLANBLATT 1 231. WIRKSAME FASSUNG F LÄCHENNUTZUNGSPLAN Ä NDERUNG TEILPLAN FLÄCHEN „Neue Wohnbaufläche Plackenweg-West“ Geltungsbereich der 231. FNP-Änderung Zeichenerklärung siehe Planblatt 3 B7 STADT BIELEFELD PLANBLATT 2 231. ÄNDERUNG F LÄCHENNUTZUNGSPLAN Ä NDERUNG Teilplan Flächen „Neue Wohnbaufläche Plackenweg-West“ Entwurf Geltungsbereich der 231. FNP-Änderung Zeichenerklärung siehe Planblatt 3 B8 STADT BIELEFELD 231. F LÄCHENNUTZUNGSPLAN Ä NDERUNG PLANBLATT 3 ZEICHENERKLÄRUNG