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V1561 Beschlussvorlage

                                    
                                        Amt, Datum, Telefon

Drucksachen-Nr.

600.41 Bauamt, 19.05.2015, 51- 3238

1561/2014-2020

Beschlussvorlage der Verwaltung
Gre m ium

Sitzung am

Be ratung

Bezirksvertretung Dornberg

18.06.2015

öffentlich

Stadtentwicklungsausschuss

23.06.2015

öffentlich

Be ratungs ge ge ns tand (Be ze ichnung de s Tage s ordnungs punk te s )

Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/ Sc 5 "Wohngebiet Plackenweg - West"
für das
Gebiet nördlich der Schloßstraße, südöstlich der Bebauung entlang der Straße
Horstkotterheide sowie westlich der Straße Plackenweg in Schröttinghausen
sowie
231. Änderung des Flächennutzungsplanes "Neue Wohnbaufläche Plackenweg West" im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB
- Stadtbezirk Dornberg -Erweiterung des Geltungsbereichs des B-Plans und
Verkleinerung des FNP-Änderungsbereichs
- Entwurfsbeschlüsse
Be troffe ne Produk tgruppe

11 09 02 Teilräumliche Planung und 110901 Gesamträumliche Planung

Aus w irk unge n auf Zie le , Ke nnzahle n

Schaffung von Planungsrecht

Aus w irk unge n auf Erge bnis plan, Finanzplan

Überschlägige Kostenschätzung:
 öffentliche Entwässerungseinrichtungen: ca. 350.000,- € (inkl. MwSt, ohne Bauverwaltungskosten)
 Unterhaltung der Entwässerungsanlagen; ca. 1.900,- € / Jahr
 Schülerbeförderung : ca. 4.500,- € / Jahr

Ggf. Frühe re Be handlung de s Be ratungs ge ge ns tande s (Gre m ium , Datum , TOP, Druck s ache n-Nr.)

Aufstellungsbeschluss:

BV Dornberg 27.06.2013, BV Schildesche 27.06.2013, 12.09.2013
StEA 02.07.2013, 17.09.2014; Drucksachen-Nr. 5869/2009-2014
Entwurfsbeschluss, 1. Lesung: BV Dornberg 22.01.2015; Drucksachen-Nr.0834/2014-2020

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Obe rbürge rm e is te r/Be ige ordne te (r)

Wenn die Begründung länger als drei
Seiten ist, bitte eine kurze
Zusammenfassung voranstellen.

Beschlussvorschlag:
1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gegenüber dem
Aufstellungs-beschluss vom 17.09.2014 im Süden bis zur Schloßstraße erweitert. Für die
genaue Abgrenzung ist die Eintragung im Nutzungsplan im Maßstab 1:1.000 verbindlich.
2. Der Bebauungsplan Nr. II/Sc 5 „Wohngebiet Plackenweg - West“ für das Gebiet nördlich der
Schloßstraße, südöstlich der Bebauung entlang der Straße Horstkotterheide sowie westlich
der Straße Plackenweg (Flurstücke 541, 543, 544, 545, 546, 112 und 111 (teilw.), Flur 8 der
Gemarkung Schröttinghausen wird gemäß §§ 2 und 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) mit dem
Text und der Begründung als Entwurf beschlossen.
3. Der räumliche Geltungsbereich der 231. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 17.09.2014 um den Teilbereich B
„Wohnbaufläche südlich Wertherstraße“ reduziert.
4. Die 231. Änderung des Flächennutzungsplanes "Neue Wohnbaufläche Plackenweg -West"
wird im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Begründung als Entwurf beschlossen.
5. Der Bebauungsplanentwurf sowie der Entwurf der 231. Änderung des Flächennutzungs planes
sind mit den Begründungen sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen
gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Offenlegung sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
6. Gemäß § 4 (2) BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zu den Entwürfen des Bebauungsplanes und der 231. Änderung des
Flächennutzungsplanes einzuholen.

Finanzielle Auswirkungen:
Die Initiative für die Planung beruht auf einer privaten Projektentwicklung.
Der Investor hat sich bereit und in der Lage erklärt, die Kosten, die mit den Planungen zur Erreichung
der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Vorhaben verbunden sind, einschließlich der evtl.
erforderlichen Fachgutachten, vollständig zu tragen.
Die Erschließungsmaßnahmen werden durch Vertrag gemäß § 124 BauGB einem privaten Erschließungsträger übertragen. Dadurch kann sich die Stadt Bielefeld im Rahmen der gesetzlichen
Ermächtigung von sämtlichen Erschließungsaufwendungen, mit Ausnahme der nicht beitrags fähigen
Kanalbaukosten, die aus dem Etat der Stadtentwässerung bezahlt werden, unabhängig von ihrer
Beitragsfähigkeit, befreien. Anderenfalls kommt im Rahmen des geltenden Beitrags rechts die
Erhebung von Beiträgen nach dem Baugesetzbuch oder dem Kommunalabgabengesetz in Betracht.
Die Kosten für die zur inneren Erschließung des Baugebietes erforderlichen öffentlichen
Entwässerungseinrichtungen liegen nach einer überschlägigen Kostenschätzung bei etwa 350.000,€ (inkl. MwSt, ohne Bauverwaltungskosten).
Für die Unterhaltung der Anlagen ist mit jährlich etwa 1.900,- € Kosten zu rechen. Für die
Schülerbeförderung fallen jährlich Kosten in Höhe von ca. 4.500,- € an.
Der Bebauungsplan wird durch ein Planungsbüro erarbeitet.

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Ein entsprechender Dreiecksvertrag mit der Stadt, dem Investor und dem externen Planungsbüro
wurde abgeschlossen.

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Begründung zum Beschlussvorschlag:
Verfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan und die 231. Änderung des Flächennutzungsplans wurden durch den Stadtentwicklungsausschuss – nach vorheriger Beratung durch die
Bezirksvertretungen Dornberg - am 17.09.2013 gefasst.
Im November 2013 erfolgte daraufhin die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Hierzu konnten die
Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Bauamt in der Zeit vom 04.11.2013 bis zum
22.11.2013 eingesehen werden. Ergänzend hierzu erfolgte am 14.11.2013 ein Unterrichtungs- und
Erörterungstermin. Im Zeitraum Oktober/November 2013 fand die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange zu den beiden Bauleitplanverfahren statt.
Die Bezirksvertretung Dornberg hat am 22.01.2015 die Vorlagen zum Entwurfsbeschluss in 1.
Lesung zur Kenntnis genommen und die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung auf
Grundlage des vorgestellten Entwurfsstandes beschlossen. Die Einwohnerversammlung erfolgte am
19.03.2015.
Die im Rahmen der Verfahren vorgebrachten Anregungen wurden, soweit städtebaulich vertretbar, in
der vorliegenden Planung berücksichtigt.
Insbesondere aufgrund der Anregungen zur Verkehrserschließung wurde der Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. II/Sc 5 "Wohngebiet Plackenweg - West" um eine Wegeparzelle in Richtung
Süden erweitert. Weiterhin wurde der nördliche Zufahrtsbereich der Planstraße nach Süden
verschoben.
Des Weiteren wurde -in Anpassung an die in der „Struktur- und Rahmenplanung Nördliches
Dornberg“ für eine bauliche Entwicklung vorgesehenen Flächen sowie unter Berücksichtigung des im
Regionalplan als Freiraum mit besonderem Schutzbedürfnis dargestellten Siekbereichs- die
Wohnbaufläche im Süden des Bebauungsplangebietes reduziert.
Da von Seiten der Regionalplanung nicht an der Forderung festgehalten wurde, als Kompensation zur
Ausweisung von Wohnbauflächen an anderer Stelle Wohnbauflächen zurückzunehmen, wurde der
Geltungsbereich der 231. Änderung des Flächennutzungsplans „Neue Wohnbaufläche
Plackenweg-West und Rücknahme einer Wohnbaufläche südlich Wertherstraße“ um den
Teilbereich B „Wohnbaufläche südlich Wertherstraße“ reduziert.
Nach Auswertung der Äußerungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der
Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung wurden die Entwürfe des Bebauungsplanes und der
231. Flächennutzungsplanänderung erarbeitet. Zum Entwurf wurde die Artenschutzprüfung
durchgeführt und der Umweltbericht erstellt sowie ein Geruchsimmissions-Gutachten erarbeitet.
Der Bebauungsplan und die 231. Änderung des Flächennutzungsplans sind nunmehr als Entwurf zu
beschließen und gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel
sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB einzuholen.
Bestandssituation
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. II/Sc 5 „Wohngebiet Plackenweg - West“
liegt im Ortsteil Schröttinghausen des Stadtbezirks Dornberg. Der Umgebungsbereich des

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Plangebietes ist bis auf die südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen
Einfamilienhausbebauung geprägt. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,6 ha.

durch

Im Norden des Plangebietes befindet sich ein ehemaliges Bauernhaus, mit Stallanlagen, in denen
einige Ponys gehalten werden. Die Bestandsgebäude werden von Osten vom Plackenweg aus
erschlossen. An der westlichen Plangebietsgrenze verläuft ein namenloses Nebengewässer (Nr.
16.06.01) des Schwarzbachs in einem Siek. Dieser Fließgewässerbereich ist gemäß § 62 LG als
geschütztes Biotop festgesetzt und der Siekbereich als Wald (Landschaftsschutzgebiet)
ausgewiesen.
Das Plangebiet besteht derzeitig überwiegend aus landwirtschaftlich genutzten Flächen und fällt von
Nord-Osten nach Süd-Westen um ca. 5 m ab. Im südwestlichen Bereich wird eine Teilfläche als
eingezäunte Reitfläche genutzt.
Der Umgebungsbereich im Nord-Osten sowie im Nord-Westen ist von Einfamilienhausbebauung
geprägt. Im Nord-Westen grenzt zudem eine Kindertagesstätte an das Plangebiet. Diese wird
zukünftig in einen Teilbereich der Schule verlegt.
In der Nähe befindet sich an der Horstkotterheide die Grundschule Schröttinghausen - Deppendorf.
Richtung Süden sind landwirtschaftliche Freiflächen vorzufinden. Vereinzelt sind Wohngebäude
vorhanden.
Zwei landwirtschaftliche Hofstellen (Schweinemast) liegen etwa 250 – 300 m vom Plangebiet entfernt.

Bisheriges Planungsrecht
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb der Grenzen eines rechtsverbindlichen
Bebauungs-planes. Planungsrechtlich handelt es sich heute um Flächen im Außenbereich im Sinne
des § 35 BauGB.
Anlass der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/Sc 5 „Wohngebiet Plackenweg - West“ soll dem
Planungsauftrag, der aus der „Struktur- und Rahmenplanung Nördliches Dornberg - Perspektiven der
Ortsteilentwicklung Niederdornberg - Deppendorf - Schröttinghausen“ resultiert, gefolgt werden und
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Umnutzung der landwirtschaftlichen
Flächen für Wohnbauzwecke geschaffen werden.
Planungsziele / Struktur- und Rahmenplanung „Nördliches Dornberg“
Wesentliches Ziel der Erstaufstellung des Bebauungsplanes ist es, der Wohnungsnachfrage in
Bielefeld durch Neuausweisung von Wohnbauflächen im Stadtbezirk Dornberg Rechnung zu tragen.
Die Bezirksvertretung Dornberg hatte in der Sitzung am 14.04.2005 die Verwaltung beauftragt, eine
Rahmenplanung
für
die
weitere
Entwicklung
des
Ortsteils
Niederdornberg-Deppendorf-Schröttinghausen zu erstellen. In der Bezirksvertretung Dornberg und in
der Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses im Februar 2007 (Beschlussvorlage
mit Drucksachen-Nr. 3191/2004-2009, 1. Nachtragsvorlage) wurde die „Struktur- und
Rahmenplanung Nördliches Dornberg - Perspektiven der Ortsteilentwicklung Niederdornberg
-Deppendorf - Schröttinghausen“ zustimmend zur Kenntnis genommen. Diese bildet die Grundlage
für die weitere Siedlungsentwicklung des Ortsteils Niederdornberg-Deppendorf-Schröttinghausen.

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Das Ergebnis der daraufhin gestellten landesplanerischen Anfrage wurde der Bezirksvertretung
Dornberg und dem Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am 21.08.2007 berichtet
(Beschlussvorlage mit Drucksachen-Nr. 3886/2004-2009). Demnach bestehen aus Sicht der Regionalplanung u. a. für die Darstellung der Planungsfläche „Plackenweg West“ als
Wohnsiedlungsfläche keine landesplanerischen Bedenken.
Städtebauliches Planungskonzept
Das städtebauliche Konzept sieht unter Berücksichtigung der umliegenden, kleinteiligen
Siedlungsstruktur eine aufgelockerte Bebauung in Form von 1- bis 2-geschossige Einfamilien- und
Doppelhäusern (optische Eingeschossigkeit) vor. Die bestehende Bebauung im Plangebiet genießt
Bestandsschutz.
Im Fall eines Rückbaus des vorhandenen Ponyhofes im nördlichen Plangebiet (WA 2, 2.
Bauabschnitt)ist künftig jedoch eine Bebauung vorgesehen, die sich in ihrer Dimension und Lage der
im übrigen Plangebiet vorgesehenen Wohnbebauung anpasst.
Die Erschließung erfolgt über eine 6,0 m breite, als Mischverkehrsfläche ausgebildete Straße, die an
zwei Punkten an den Plackenweg angebunden ist. Für Fußgänger und Radfahrer sind zwei separate
Wegeverbindungen aus dem neuen Wohngebiet nach Süden zur Schloßstraße und nach Westen
über das Gelände der Kita zur Horstkotterheide vorgesehen.
Die Landschaft wird derzeit durch das bewaldete Siek geprägt. Um dieses zu schützen und vom
bebauten Bereich zu trennen, ist ein 5,0 m breiter bepflanzter Streifen entlang des Sieks vorgesehen.
Im Südwesten soll das Wohngebiet durch eine Streuobstwiese eingefasst werden, in der ein Teil der
notwendigen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen soll.
Umweltprüfung
Für die Erstaufstellung des Bebauungsplanes ist eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB
durchzuführen. Die Auswertung wird in der Anlage F „Umweltbericht - Entwurf“ zusammengefasst
dargestellt.
Nach dem Ergebnis des Umweltberichtes sind durch den Bebauungsplan erhebliche Auswirkungen
lediglich hinsichtlich des Schutzgutes Boden zu erwarten, da durch die Umsetzung der Planung eine
zusätzliche Versiegelung von bis zu 0,8 ha ermöglicht wird, von denen auch fruchtbarer und damit
besonders schutzwürdiger Boden betroffen ist.
Ein Ausgleich für diese Auswirkungen erfolgt, indem im Rahmen der externen Kompensation eine
Maßnahme zugeordnet wird, die neben Aspekten der Biotopaufwertung auch dem Bodenschutz dient
(Umwandlung von Intensivacker in Extensivgrünland).
Artenschutzrechtliche Konflikte sind mit Umsetzung der Planung nicht zu erwarten.
Somit ist das Planungsvorhaben aus Sicht der Umweltprüfung zulässig.
Ein weitergehendes Monitoring ist erforderlich, da umwelterhebliche Umweltauswirkungen auf
ökologisch hochwertige Bereiche auftreten. Die nach § 4c BauGB gebotene Überwachung der
erheblichen
Umweltauswirkungen
kann
vollständig
auf
bestehende
behördliche
Überwachungsstrukturen gestützt werden (z. B. Kontrolle eines
umweltgerechten
Baustellenbetriebes, Kontrolle der Umsetzung grünordnerischer Maßnahmen und der
A+E-Maßnahmen, Kontrolle der schadlosen Einleitung von Oberflächenwasser in das Siektal,
Kontrolle der Verkehrssicherheit im Bereich des nur schmal ausgebauten Abschnittes des
Plackenweges südöstlich des Plangebietes).

7

Löseke
Stadtkämmerer

Bielefeld, den

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Übersicht der Anlagen zur Beschlussvorlage:

A

231. Änderung des Flächennutzungsplans
„Neue Wohnbaufläche Plackenweg-West“
Auswertung der Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB



B

Auswertung der frühzeitigen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

231. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Neue Wohnbaufläche Plackenweg - West"
Entwurf
- Änderungsbereich und Inhalt der Änderung mit Zeichenerklärung
-

C

Begründung

Erstaufstellung des Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. II/Sc 5
„Wohngebiet Plackenweg-West“
Auswertung der Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB



D

Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/Sc 5
„Wohngebiet Plackenweg - West“
Bebauungsplan Entwurf
-

E

Nutzungsplan / Gestaltungsplan
Angabe der Rechtsgrundlagen
Textliche Festsetzungen, Zeichenerklärung und Hinweise

Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/Sc 5
„Wohngebiet Plackenweg - West“
 Begründung Entwurf

F

Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/Sc 5
„Wohngebiet Plackenweg - West“
 Umweltbericht Entwurf

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