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00-Beschlussvorlage

                                    
                                        Amt, Datum, Telefon

Drucksachen-Nr.

093 Stab Dezernat 3, 19.11.2008, 51-3450

6207/2004-2009

Beschlussvorlage der Verwaltung
Gremium

Sitzung am

Beratung

Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss

20.01.2009

öffentlich

Beratungsgegenstand (Bezeichnung des Tagesordnungspunktes)

Haushaltsansätze und Stellenplan 2009 des Stabes des Dezernates 3
Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bielefeld den
Haushaltsplan 2009 mit den Plandaten für die Jahre 2009 bis 2012 wie folgt zu
beschließen:
1. Den Zielen und Kennzahlen
der Produktgruppe 11.01.20 – Verwaltungsleitung – Dez. Umwelt/Klimaschutz,
der Produktgruppe 11.11.01 – Abfallbeseitigung,
der Produktgruppe 11.11.05 – Stadtentwässerung,
der Produktgruppe 11.12.05 – Straßenreinigung und
der Produktgruppe 11.13.05 – Friedhofs- und Bestattungswesen
wird zugestimmt.
2. Den Teilergebnisplänen
der Produktgruppe 11.01.20 (im Jahr 2009 mit ordentlichen Erträgen in Höhe von 0
€ und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 323.796 €),
der Produktgruppe 11.11.01 (im Jahr 2009 mit ordentlichen Erträgen in Höhe von
24.404.341 € und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 23.664.311 €),
der Produktgruppe 11.11.05 (im Jahr 2009 mit ordentlichen Erträgen in Höhe von
60.852.812 € und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 59.015.085 €),
der Produktgruppe 11.12.05 (im Jahr 2009 mit ordentlichen Erträgen in Höhe von
4.121.326 € und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 5.006.390 €),
der Produktgruppe 11.13.05 (im Jahr 2009 mit ordentlichen Erträgen in Höhe von
4.912.359 € und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 6.241.755 €),
wird zugestimmt.
3. Den speziellen Bewirtschaftungsregeln der Produktgruppen 11.11.01, 11.11.05,
11.12.05 und 11.13.05 für den Haushaltsplan 2009 wird zugestimmt.

4. Den allgemeinen Bewirtschaftungsregeln für den Haushaltsplan 2009 wird
zugestimmt (Haushaltsplan Band I Seiten 22 – 25).
5. Dem Stellenplan 2009 des Stabes des Dezernates 3 auf der Grundlage des
Verwaltungsentwurfes sowie der anliegenden Veränderungsliste wird zugestimmt.

Begründung:

Ab dem Haushaltsjahr 2009 wird der produktorientierte Haushalt der Stadt Bielefeld auf
der Basis eines doppischen Rechnungswesens nach den Regelungen des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erstellt.
Als Grundlage für diesen ersten Bielefelder NKF-Haushalt wurden in einem dezentralen
Verfahren bis zum Ende des Jahres 2007 verwaltungsweit im Rahmen des sog. NKFRoll-out Produktgruppen gebildet sowie die dazugehörigen Ziele und Kennzahlen
benannt. Darüber hinaus wurden Kostenstellen, Kostenträger und deren Verrechnungen
für alle Organisationseinheiten als Basis für diesen NKF-Haushalt aufgebaut.
Nach Vorstellung und Diskussion der Roll-out-Ergebnisse in den zuständigen politischen
Gremien sind im Rahmen der Aufstellung des NKF- Haushaltsplanes die Planwerte von
den Fachämtern ermittelt und dann zentral vom Amt für Finanzen und Beteiligungen im
SAP-System erfasst worden.
Vorbehaltlich der Festlegungen in den allgemeinen und speziellen Bewirtschaftungsregeln
dürfen die in den einzelnen Aufwandspositionen der Produktgruppen-Teilergebnispläne
enthaltenen Ermächtigungen in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt für die in den
einzelnen Auszahlungspositionen der Produktgruppen-Teilfinanzpläne A und B
enthaltenen Ermächtigungen für Investitionen sowie für das Eingehen von
Verpflichtungsermächtigungen.

Erläuterungen zur Produktgruppe 11.01.20 – Verwaltungsleitung – Dez.
Umwelt/Klimaschutz (Haushaltsplan Band II Seiten 110 bis 114):
Erläuterungen zum Teilergebnisplan :
Ausschlaggebend für die ordentlichen Aufwendungen sind hauptsächlich die
Personalaufwendungen (Zeile 11).
Zeilen 27 und 28 (Interne Leistungsbeziehungen); diese Erläuterungen gelten auch für die
nachfolgenden Produktgruppen:
Zusätzlich zu den Ausweisungen des Ergebnisplans werden in den Teilergebnisplänen
die Erträge (Zeile 27) und Aufwendungen (Zeile 28) aus internen Leistungsbeziehungen
zwischen den Produktgruppen dargestellt, so z. B. die Leistungen des Druckservice des
Amtes für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen. Diese Erträge und
Aufwendungen werden bei dem entsprechenden Produkt des Amtes für Personal,
Organisation und Zentrale Leistungen als Ertrag aus internen Leistungsbeziehungen und
bei der empfangenden Organisationseinheit bei dem entsprechenden Produkt als
Aufwand aus internen Leistungsbeziehungen abgebildet.

In der Gesamtschau über den Haushalt heben sich die Verrechnungen aus internen
Leistungsbeziehungen insgesamt auf, im (Gesamt-) Ergebnisplan sind sie deshalb nicht
darzustellen.
Erläuterungen zur Produktgruppe 11.11.01 – Abfallbeseitigung (Haushaltsplan Band
II Seiten 856 bis 861):
Erläuterungen zum Teilergebnisplan :
Zeile 4 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte):
Hier sind die Abfallgebühren und die Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage
enthalten.
Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen):
Hier handelt es sich um Zuweisungen an den Umweltbetrieb aus Gebühreneinnahmen
und Gebührenausgleichsrücklage. (Diese Aufwendungen steigen korrespondierend zu
den Erträgen in Zeile 4).
Erläuterungen zur Produktgruppe 11.11.05 – Stadtentwässerung (Haushaltsplan
Band II Seiten 878 bis 883):
Erläuterungen zum Teilergebnisplan :
Zeile 4 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte):
Hier sind die Schmutz- und Regenwassergebühren sowie die Entnahme aus der
Gebührenausgleichsrücklage enthalten.
Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen):
Hier handelt es sich um Zuweisungen an den Umweltbetrieb aus Gebühreneinnahmen
und Gebührenausgleichsrücklage. (Diese Aufwendungen steigen korrespondierend zu
den Erträgen in Zeile 4).
Erläuterungen zur Produktgruppe 11.12.05 – Straßenreinigung (Haushaltsplan Band
II Seiten 1025 bis 1030):
Erläuterungen zum Teilergebnisplan :
Zeile 4 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte):
Hier sind die Straßenreinigungsgebühren und die Entnahme aus der
Gebührenausgleichsrücklage enthalten.
Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen):
Hier handelt es sich um Zuweisungen an den Umweltbetrieb aus Gebühreneinnahmen
und Gebührenausgleichsrücklage.
Zeile 15 (Transferaufwendungen):
Dies betrifft die Zuweisung des öffentlichen Anteils der Straßenreinigung an den
Umweltbetrieb.
Erläuterungen zur Produktgruppe 11.13.05 – Friedhofs- und Bestattungswesen
(Haushaltsplan Band II Seiten 1068 bis 1073):

Erläuterungen zum Teilergebnisplan :
Zeile 4 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte):
Hier sind die Bestattungsgebühren enthalten.
Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen):
Hier handelt es sich um Zuweisungen an den Umweltbetrieb aus Gebühreneinnahmen
und für ordnungsbehördliche Bestattungen.
Zeile 15 (Transferaufwendungen):
Hierin ist die Zuweisung für den öffentlichen Grünanteil der Friedhöfe an den
Umweltbetrieb und die Abführung der Bestattungsgebühren Alter Friedhof enthalten.
Oberbürgermeister/Beigeordnete(r)

Wenn die Begründung länger als drei
Seiten ist, bitte eine kurze
Zusammenfassung voranstellen.